Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Anwaltliche Beratung zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)

Unsere Kanzlei berät Sie zu allen rechtlichen Fragen der bAV!

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine Form der Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eingerichtet wird. Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei in Ulm bei der Einführung und bei allen rechtlichen Fragen beratend zur Seite.

Die Rechtsgrundlagen der betrieblichen Altersversorgung sind vielfältig. Die wesentlichen Punkte sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt.

Das BetrAVG regelt die betriebliche Altersversorgung allerdings nur generell – daneben müssen folgende rechtliche Grundlagen beachtet werden:

  • allgemeines Arbeitsrecht
  • steuerrechtliche Regelungen
  • Sozialversicherungsrecht
  • allgemeines Zivilrecht
  • Gesellschaftsrecht

Ein Großteil der betrieblichen Altersversorgung wird zusätzlich vom Bundesministerium für Steuern und Finanzen quasi außergesetzlich in sogenannten BMF-Schreiben geregelt. Unabhängig von den bereits genannten Gesetzen und Rechtsgebieten müssen in jedem Einzelfall betriebswirtschaftliche Überlegungen, Versicherungsmathematik und letztlich auch die Produktwelt der Versicherungsbranche in den Beratungsprozess einbezogen werden.

Wie kann Ihnen unsere Kanzlei bei der Implementierung einer bAV helfen?

  • Planung und Beratung: Entwicklung einer passenden bAV-Strategie, die den Bedürfnissen Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter entspricht
  • Vertragsmanagement: Ausarbeitung und Überprüfung von Vertragsunterlagen
  • Compliance: Sicherstellung der Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften

Einzelne Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung lassen sich grundsätzlich über fünf verschiedene Durchführungswege darstellen:

  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds

Diese Durchführungswege stellen jeweils ein eigenständiges Finanzierungskonzept dar, über das der Arbeitgeber seine Zusage auf eine betriebliche Altersversorgung gegenüber den Arbeitnehmern erfüllt. Welcher Durchführungsweg sich für Ihr Unternehmen eignet, muss anhand eines individuellen Beratungsgespräches ermittelt werden. Jeder Durchführungsweg bietet eigene Vor- und Nachteile. Es ist auch möglich und durchaus gängig, mehrere Durchführungswege nebeneinander in einem Unternehmen einzurichten, zum Beispiel für eine bestimmte Zusageform die Direktzusage, eine andere als Unterstützungskasse.

Antworten auf häufige rechtliche Fragen zur betrieblichen Altersversorgung

Was sind die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge?

Informationspflicht:

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter über die Möglichkeiten und Bedingungen der bAV aufklären. Dazu zählt zum Beispiel auch die Beratung darüber, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen haben sowie die Beratung zu Möglichkeiten und Voraussetzungen für eigene Beiträge der Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung).

Durchführungspflicht:

Der Arbeitgeber muss die ordnungsgemäße Durchführung der gewählten bAV-Form sicherstellen.

Beitragspflicht:

Die Arbeitgeberbeiträge müssen entsprechend den gesetzlichen oder vertraglichen Vereinbarungen geleistet werden.

Wie werden Leistungen aus der bAV im Falle einer Insolvenz des Unternehmens geschützt?

Im Falle einer Unternehmensinsolvenz greift die Insolvenzsicherung. Sie schützt die Anwartschaften und laufenden Leistungen durch den Pensionssicherungsverein. Gerne berät sie unsere Kanzlei zu rechtlichen Maßnahmen, die zum Schutz der Ansprüche bei finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens ergriffen werden können.

Wie können sich Veränderungen im Unternehmen auf die betriebliche Altersvorsorge auswirken?

Unternehmensumstrukturierungen wie Fusionen, Übernahmen oder Restrukturierungen haben Auswirkungen auf bestehende bAV-Verträge. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne zur rechtlichen Zulässigkeit und Durchführung von Anpassungen der Versorgungsleistungen.

Zum Seitenanfang