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Rechtsanwalt für Familienrecht in Ulm
Gnjidic, Aehle & Partner Rechtsanwälte Partnerschafts­gesellschaft 

Scheidungsanwalt mit langjähriger Erfahrung.

Die Familienmitglieder sind die Menschen, die uns am nächsten stehen, auf die wir uns immer verlassen können, komme, was wolle – das ist leider nicht immer der Fall. Besonders innerhalb der Familie sind Streitigkeiten, die irgendwann so gravierend sind, dass ein Rechtsbeistand nötig ist, keine Seltenheit. In vielen Fällen sind Kinder involviert, was die ohnehin schwierige, emotional belastende Situation zusätzlich verschärft.

Ein Rechtsanwalt für Familienrecht sollte aufgrund des komplexen juristischen Sachverhalts stets hinzugezogen werden. Auf Gnjidic, Aehle & Partner Rechtsanwälte Partnerschafts­gesellschaft in Ulm ist jederzeit Verlass! Wir bieten eine ausführliche Rechtsberatung und vertreten Sie vor allen Gerichten, sollte eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite nicht möglich sein.

Was gehört zum Familienrecht?

Das Familienrecht ist Teil des Zivilrechts und regelt die Verhältnisse, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft und Familie entstehen. Dazu gehören Rechtswirkungen der Eheschließung, Scheidung und die rechtlichen Folgen wie insbesondere Unterhaltszahlungen und das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder.

Die wichtigsten Bereiche des Familienrechts

Als Anwälte für Familienrecht beziehungsweise Scheidungsanwälte stehen wir Ihnen unter anderem für folgende Themen zur Seite:

Scheidung

Grundlage des Scheidungsrechts ist das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Dieses besagt, dass die Ehe für eine Scheidung unwiederbringlich gescheitert sein muss. Bevor die Scheidung vollzogen werden kann, sind vier Phasen zu durchlaufen:

  • Die Ehe ist gescheitert und die Lebensgemeinschaft zwischen den Eheleuten besteht nicht mehr. Eine Veränderung dieses Zustands ist nicht mehr zu erwarten.
  • Die Ehe kann geschieden werden, wenn das Ehepaar seit einem Jahr getrennt lebt (Trennungsjahr) und beide Parteien in die Scheidung einwilligen. Ein Ehegatte kann sich gegen die Scheidung aussprechen, wenn begründete Tatsachen für eine Wiedervereinigung sprechen. Dies können beispielsweise eine Versöhnung oder eine fehlende räumliche Trennung sein.
  • Leben die Ehegatten seit drei Jahren getrennt, erkennt das Gesetz die Ehe als endgültig gescheitert an. Diese kann in dem Fall auch ohne die Zustimmung des anderen Partners geschieden werden.
  • Liegt ein Härtefall vor, kann die Ehe bereits vorzeitig geschieden werden.

Sorgerecht

Haben die Ehegatten gemeinsame Kinder, ist das Sorgerecht ein Bereich, der bei einer Scheidung besondere Aufmerksamkeit erhält. Das Sorgerecht beinhaltet die elterliche Fürsorgepflicht ihres Kindes gegenüber. Sie müssen für die Person des Kindes und das Vermögen des Kindes sorgen. Sind beide Elternteile verheiratet, bekommen sie das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen. Sollten die Eltern nicht verheiratet sein, können sie das gemeinsame Sorgerecht beim zuständigen Jugendamt beantragen. Wird dieser Antrag nicht gestellt, hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht.

Für sämtliche Bereiche des Familienrechts steht Ihnen unser Anwalt-Team gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Beratungsgespräch.

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